Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei
Als einziger Standort in Österreich mit einer Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei setzen wir neue Maßstäbe in der Stylingszene. Unsere duale Ausbildungsform kombiniert die Reife- und Diplomprüfung mit einer Berufsberechtigung für die Friseur- und Stylingbranche. Die Vorteile liegen auf der Hand.

Zielsetzung
Neben einer fundierten Allgemeinbildung vermitteln wir fachtheoretische und fachpraktische Kompetenzen, die interessante Perspektiven für die Zukunft eröffnen. Salonmanagement und Fashion Business Education schaffen gute Voraussetzungen für die Berufsanforderungen in Friseurbetrieben und Unternehmen. Aber auch für die Anforderungen beim Fernsehen oder im Theater sind unsere Absolventinnen und Absolventen bestens aufgestellt. Projektorientierter Unterricht in enger Kooperation mit der Wirtschaft bereitet optimal auf die Berufswelt vor.
Alltagsroutine im Salon und Eventstyling
Unsere Ausbildung hat viele Gesichter. In der Symbiose unserer beiden Schulzweige ergeben sich Praxiserfahrungen, von denen alle profitieren.
Basisausbildung
Die Ausbildung richtet sich an
- Jugendliche, die Matura und Berufsausbildung kombinieren möchten
- Jugendliche, die Freude an Kreativität mit "Haut und Haaren" haben
- Jugendliche, die in ihrem Leben Führungsverantwortung übernehmen wollen
- Jugendliche, die sich sich vielseitige Karrieremöglichkeiten offenhalten wollen
- Jugendliche, deren Eltern einen Hairstylingsalon führen (Betriebsnachfolge)
Basisausbildung
- Dienstleistungs- und Verkaufsmanagement
- Haar- und Hautanalyse
- Frisurengestaltung, Föhn- und Stylingtechniken, Eventstyling
- Schneide-, Colorations- und Umformungstechniken
- Augenkosmetik, Wimpernwelle, Browstyling
- Schönheitspflege, Maniküre, Nagelpflege, Nageldesign
- Farb- und Stilberatung - Möglichkeit zur Zertifizierung
- Entwurf und Gestaltung von Facecharts und Moodboards
- Grundlagen der Maskenbildnerei
- Fotografie und Multimedia
- Shootingmmanagement
- Desktop- und Web-Publishing, Social Media
Modellbetrieb
- Unsere Schüler*innen haben einen ganzen Tag in der Woche Praxisunterricht, wo sie regelmäßig im Rahmen des Modellbetriebs direkt im Kundenkontakt stehen und so die sozialen und handwerklichen Fähigkeiten trainieren, die sie in ihrem späteren Berufsleben brauchen.
- Wer Lust hat, sich von unseren Schülerinnen und Schülern verwöhnen zu lassen, sollte die Gelegenheit unbedingt nutzen. In unseren Salons sind alle herzlich willkommen!
- Einfach anrufen und Termin vereinbaren: 0676 87466874
- Zu unseren Dienstleistungen zählen Haare waschen, schneiden, färben und stylen, Dauerwelle, Make-up, Maniküre mit Lack und Gellack, Haarverlängerung und Haarverdichtung oder eine Farb- und Stilberatung.
Wofür wir stehen
- umfassende Allgemeinbildung
- theoretische und praktische Fähigkeiten für den Modebereich
- unternehmerisches Denken und Handeln (Junior Company)
- projektorientiertes Arbeiten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- Persönlichkeitsbildung
- Teamfähigkeit
- soziales Engagement
- Kritikfähigkeit
- selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln
- Problemlösungskompetenz
- Entrepreneurship Education
Tätigkeitsfelder
- Friseursalons (auch in besonderer Führungsverantwortung)
- Bühne und Theater
- Film und Fernsehen
- Fashion Show und Fotoshooting
- Fachabteilungen, Schulungszentren sowie Vertrieb in der Kosmetikindustrie
- Einkauf und Verkauf in der Beautybranche
- Selbständige berufliche Tätigkeit als Hairstylist bzw. Make-up Artist
- Zugang zu allen Universitäten und Fachhochschulen
- Unterrichtstätigkeit
Die Berufsausbildung ist lt. § 34a des BAG dem Lehrabschluss als „Friseur*in und Perückenmacher*in" gleichgesetzt. Nach eineinhalbjähriger einschlägiger Berufspraxis ist es den Absolventinnen und Absolventen möglich, eine selbständige Tätigkeit als „Friseur (Stylist) oder Friseurin (Stylistin)“ auszuüben (StF: BGBl. II Nr. 47/2003) oder sie absolvieren im Anschluss an die Ausbildung die „Friseurmeister*innenprüfung“, die Unternehmer*innenprüfung entfällt. (Verordnung gemäß § 23 Abs. 3 GewO 1994).